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Mitgliederumfrage zur Herpes-Impfpflicht, Teilnahme bis 26.02.2022 12:00 Uhr

 

Liebe Mitglieder der EWU Hamburg/Schleswig-Holstein,

die EWU als Anschlussverband der FN kann eigenständig über die Einführung einer Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde entscheiden. Wir bitten euch hierzu um eure Meinung, damit wir diese mit in die Frühjahrstagung nehmen und eure Interessen dort bestmöglich vertreten können.

 

 

Erklärung der Bundes-EWU:

Alle Pferde, die ab 2023 auf einem EWU Turnier starten, müssen über einen ausreichenden Herpes-Impfschutz verfügen. Ausgenommen sind Pferde, die einen Gendefekt oder eine Vorerkrankung haben und dadurch eine Herpes-Impfung nicht möglich ist. Dieses muss durch einen Tierarzt nachgewiesen und schriftlich bei der EWU eingereicht werden. Diese Pferde müssen bei Anreise auf einem Turnier einen negativen Herpes-Schnelltest vorweisen.

 

Im Regelbuch muss unter §34 folgendes geändert werden:

§ 34 Impfbestimmungen für Pferde

(1) Das Pferd muss über einen ausreichenden Influenza-Impfschutz und Herpes-Impfschutz verfügen.

(2) Pferde sind nur dann startberechtigt, wenn sie gegen Influenza- und Herpes-Viren geimpft sind und diese Impfung im Equidenpass ordnungsgemäß dokumentiert ist.

(3) Impfungen gegen Influenza- und Herpes-Viren sind von einem Tierarzt wie folgt durchzuführen und von diesem entsprechend, einschließlich Unterschrift und Stempel, im Equidenpass zu dokumentieren:

1. Die Grundimmunisierung des Influenza-Impfschutzes besteht aus drei Impfungen. Die ersten zwei Impfungen sind im Abstand von mind. 28 Tagen bis höchstens 70 Tagen durchzuführen. Die dritte Impfung ist im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen nach der zweiten Impfung durchzuführen.

2. Die Grundimmunisierung des Herpes Inaktivatimpfstoff besteht aus drei Impfungen. Die ersten zwei Impfungen im Abstand von 4 bis 6 Wochen, beim Herpes Lebendimpfstoff die ersten zwei Impfungen im Abstand von 3 bis 4 Monaten. Die dritte Impfung ist im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen nach der zweiten Impfung durchzuführen.

3. Wiederholungsimpfungen sind im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen durchzuführen.

(4) Zusätzlich wird eine Impfung gegen Herpesvirusinfektionen empfohlen.

(5) Ordnungsgemäß durchgeführte Impfungen gegen Tetanus werden als selbstverständlich erachtet.

(6) Eine Teilnahme an einem Turnier ist möglich, wenn:

1. bei der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach

der zweiten Impfung 14 Tage vergangen sind,

2. bei Wiederholungsimpfungen und der dritten Impfung der Grundimmunisierung 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind,

3. bei fehlender Information über die Grundimmunisierung das Pferd in den letzten drei Jahren regelmäßig, das heißt im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen, nachweislich geimpft wurde.

(7) Die Kontrolle des Impfschutzes gegen Influenza- und Herpes-Viren erfolgt durch die Meldestelle bei Anreise zum Turnier anhand der Eintragungen im Equidenpass.