Förderung der Mitglieder durch Kurszuschüsse für Erwachsene und Jugendliche

 

Voraussetzungen Kursförderung:

  • Mitgliedschaft im Landesverband Hamburg / Schleswig-Holstein.
  • Tageskurs mit oder ohne Pferd kann bezuschusst werden.
  • Mindestens eintägiger Kurs mit mehr als einer Reiteinheit. Bei Kursen ohne Pferd entsprechend mehr als eine Theorieeinheit.
  • Termin des Tageskurses muss im Vorwege öffentlich bekannt gegeben werden auf der Homepage unseres Landesverbandes. Die Übersicht über veröffentlichte Kurse und Informationen sowie Formular zum Eintragen eines Kurses findet Ihr hier: Kurse im Norden
  • Antrag für das laufende Jahr geht bis spätestens 15.12. des Jahres bei der Kassenwartin ein.

 
Beantragung:

  • Kursteilnehmer bzw. Erziehungsberechtigte/r muss den Zuschuss beantragen.
  • Das Antragsformular ist zwingend dazu zu verwenden und per Post an die Kassenwartin zu schicken oder persönlich zu übergeben.
  • NEU: der Kursveranstalter oder der Trainer kann die Teilnahme bereits direkt auf dem Antragsformular bestätigen. Alternativ, wie gehabt, Kopie der Teilnahmebescheinigung dazulegen.
  • Die Teilnahmebescheinigung ist vom Kursteilnehmer beizubringen. Ohne vorliegende Bescheinigung erfolgt keine Auszahlung des Zuschusses.

 

Zahlung der Zuschüsse:

  • Pro Kurstag 25 Euro möglich, sofern der Kurs pro Tag mindestens 25 Euro kostet. Bei niedriger Tagesgebühr maximal die Tagesgebühr.
  • Maximal 2 Kurstage pro Mitglied pro Kalenderjahr möglich = 50 Euro.
  • Zuschuss kann auf zwei Kurse gesplittet werden oder bei einem zweitägigen Kurs können zweimal 25 Euro beantragt werden.
  • Förderbeiträge können nur im Rahmen des auf der Jahreshauptversammlung des jeweiligen Jahres verabschiedeten Budgets ausgezahlt werden.

 
Bemerkungen:

  • Bei Eintritt in den Landesverband erst ab dem 01.07. eines Jahres, steht dem Mitglied die halbe Förderung zu.
  • Kurse zum Erhalt einer Trainerlizenz oder andere Kurse für Trainerfortbildung sowie Kurse für Abzeichen werden nicht bezuschusst.
  • Kurse, die von unserer Breitensportabteilung veranstaltet werden, können nicht bezuschusst werden. Die Teilnahmegebühr für Mitglieder ist bereits vergünstigt.
  • Für das Jugendcamp und das Jugendleistungscamp kann kein Zuschuss gezahlt werden. Die Teilnahmegebühren für Mitglieder sind bereits vergünstigt, da hier eine Bezuschussung durch den Landesverband und auch durch den Bundesverband stattfindet.
  • Kurse, für die der Landesverband ein Sponsoring oder eine Spende erhält, können ebenfalls nicht bezuschusst werden, da die Teilnahmegebühren für Mitglieder bereits entsprechend vergünstigt sind. Hierauf wird in der Ausschreibung gesondert hingewiesen.

 

Stand Januar 2020

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Antrag Kurszuschuss - Stand Januar 2020
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