Mitgliedschaft bei dem Landesverband Hamburg/Schleswig-Holstein der EWU

Die Mitgliedschaft im Landesverband Hamburg/Schleswig Holstein kann sehr einfach und direkt über die Internetseite des EWU Bundes online abgeschlossen werden: Antrag Mitgliedschaft EWU

 

Wozu brauche ich die Mitgliedschaft in der EWU?

Wer nur einmal in das Turniergeschehen hineinschnuppern möchte und auf einem EWU-Turnier starten möchte, kann dies auch ohne Mitgliedschaft in der Leistungsklasse 5 tun. Allerdings bietet die EWU eine Menge an Vorteilen, die die Mitgliedschaft sehr attraktiv machen:

 

 

Folgende exklusive Vorteile erhalten unsere EWU-Mitgliedschaft:

Vergünstigte Startgebühren bei EWU-Turnieren

Zustellung eines jährlich aktualisierten Regelbuches

Monatliche Zusendung des "Westernreiters", der höchst interessanten und aktuellen Zeitschrift der EWU mit interessanten Reportagen, Berichten aus den Verbänden, Informationen zum Turniergeschehen und allen Terminen sowie vielem mehr

Breitgefächertes Ausbildungsangebot(Basispass, Reitabzeichen, Trainerscheine etc.)

Interessante Kursangebote und z.T. Vergünstigungen

Förderung der Jugendlichen

Speziell im Landesverband Hamburg/Schleswig Holstein: Teilnahme am Nordcup, dem nördlichen Spezial-Wettbewerb aller nördlichen Turnierteilnehmer, bei dem die Möglichkeit auf Preisgelder und weitere tolle Preise besteht und bei dem am Ende des Jahres die Ehrung der Nordcup-Champions der Leistungsklassen stattfindet

 

 

 

Aktuelle Gebührenordnung im Landesverband HH/SH
(Stand: Jan. 2008)

 

Erwachsene
Erstmitglied Familienmitglied
Beitrag Aufnahmegeb. Beitrag Aufnahmegeb.
100,00 € 35,00 € 45,00 € 20,00 €

 

Erwachsene ermäßigt*
Erstmitglied Familienmitglied
Beitrag Aufnahmegeb. Beitrag Aufnahmegeb.
50,00 € 35,00 € 35,00 € 20,00 €

 

Jugendliche
Erstmitglied Familienmitglied
Beitrag Aufnahmegeb. Beitrag Aufnahmegeb.
50,00 € 20,00 € 35,00 € 20,00 €

 

Die Mitgliedsbeiträge werden für das laufende Jahr jeweils bis zum 31.12 in voller Höhe berechnet. Bei Eintritt nach dem 30.06. wird für den Rest des Jahres der halbe Beitrag berechnet.

 

 

*Bei Inanspruchnahme der ermäßigten Beiträge (Schüler, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Behinderte ab 50%) benötigt die Bundesgeschäftsstelle mit dem Mitgliedsantrag unaufgefordert bis spätestens 10.01. des Jahres eine entsprechend gültige Bescheinigung. Wird diese nicht vorgelegt, erfolgt automatisch eine Berechnung des Regelsatzes.