Mitgliedschaft bei dem Landesverband Hamburg/Schleswig-Holstein der EWU
Die Mitgliedschaft im Landesverband Hamburg/Schleswig Holstein kann sehr einfach und direkt über die Internetseite des EWU Bundes online abgeschlossen werden: Antrag Mitgliedschaft EWU
Wozu brauche ich die Mitgliedschaft in der EWU?
Wer nur einmal in das Turniergeschehen hineinschnuppern möchte und auf einem EWU-Turnier starten möchte, kann dies auch ohne Mitgliedschaft in der Leistungsklasse 5 tun. Allerdings bietet die EWU eine Menge an Vorteilen, die die Mitgliedschaft sehr attraktiv machen:
Folgende exklusive Vorteile erhalten unsere EWU-Mitgliedschaft:
Vergünstigte Startgebühren bei EWU-Turnieren
Zustellung eines jährlich aktualisierten Regelbuches
Monatliche Zusendung des "Westernreiters", der höchst interessanten und aktuellen Zeitschrift der EWU mit interessanten Reportagen, Berichten aus den Verbänden, Informationen zum Turniergeschehen und allen Terminen sowie vielem mehr
Breitgefächertes Ausbildungsangebot(Basispass, Reitabzeichen, Trainerscheine etc.)
Interessante Kursangebote und z.T. Vergünstigungen
Förderung der Jugendlichen
Speziell im Landesverband Hamburg/Schleswig Holstein: Teilnahme am Nordcup, dem nördlichen Spezial-Wettbewerb aller nördlichen Turnierteilnehmer, bei dem die Möglichkeit auf Preisgelder und weitere tolle Preise besteht und bei dem am Ende des Jahres die Ehrung der Nordcup-Champions der Leistungsklassen stattfindet
Aktuelle Gebührenordnung im Landesverband HH/SH
(Stand: Jan. 2008)
| Erwachsene | ||||
| Erstmitglied | Familienmitglied | |||
| Beitrag | Aufnahmegeb. | Beitrag | Aufnahmegeb. | |
| 100,00 € | 35,00 € | 45,00 € | 20,00 € | |
| Erwachsene ermäßigt* | ||||
| Erstmitglied | Familienmitglied | |||
| Beitrag | Aufnahmegeb. | Beitrag | Aufnahmegeb. | |
| 50,00 € | 35,00 € | 35,00 € | 20,00 € | |
| Jugendliche | ||||
| Erstmitglied | Familienmitglied | |||
| Beitrag | Aufnahmegeb. | Beitrag | Aufnahmegeb. | |
| 50,00 € | 20,00 € | 35,00 € | 20,00 € | |
Die Mitgliedsbeiträge werden für das laufende Jahr jeweils bis zum 31.12 in voller Höhe berechnet. Bei Eintritt nach dem 30.06. wird für den Rest des Jahres der halbe Beitrag berechnet.
*Bei Inanspruchnahme der ermäßigten Beiträge (Schüler, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Behinderte ab 50%) benötigt die Bundesgeschäftsstelle mit dem Mitgliedsantrag unaufgefordert bis spätestens 10.01. des Jahres eine entsprechend gültige Bescheinigung. Wird diese nicht vorgelegt, erfolgt automatisch eine Berechnung des Regelsatzes.